ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im weiteren „AGB“) finden in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung Anwendung auf alle Vertragsverhältnisse sowie auf aus diesen resultierende Ansprüche, Forderungen, Rechte und Pflichten zwischen dem Teilnehmer (bei Consulting-Projekten gilt auch das buchende Unternehmen als Teilnehmer) und DI Thomas W. Albrecht - Leadership Consulting (im weiteren kurz „Veranstalter“). Änderungen und Ergänzungen zu diesen AGB werden nur bei schriftlicher Bestätigung des Veranstalters Vertragsinhalt. Erfolgt eine Buchung der Veranstaltung über den auf der Homepage des Veranstalters integrierten Konferenzplaner, werden in Ergänzung auch dessen AGB Vertragsinhalt. Im Falle von Widersprüchen zwischen den AGB des Veranstalters und jenen des Konferenzplaners gelten vorrangig jene des Veranstalters.

2. Vertragsschluss

2.1. Alle Angaben über Veranstaltungen sind unverbindlich, es sei denn deren Verbindlichkeit ist ausdrücklich schriftlich angeführt. Es ist zwischen öffentlichen Veranstaltungen und Consulting- Projekten zu unterscheiden.

2.2. Bei Consulting-Projekten wird der Veranstalter nach Einlangen eines Buchungswunsches ein schriftliches Angebot (per Brief oder E-mail) an den Teilnehmer richten. Anmeldungen sind erst dann wirksam und der Vertrag erst dann geschlossen, wenn sie vom Veranstalter schriftlich angenommen und bestätigt werden (Brief/EMail). Entscheidend ist das Datum der Bestätigung.

2.3. Bei öffentlichen Veranstaltungen erfolgt die Anmeldung ausschließlich über die Homepage des Veranstalters (Konferenzplaner). Der Teilnehmer durchläuft ein elektronisch vorgegebenes Anmeldungsprozedere und erhält nach Anmeldung und Bezahlung automatisch eine Anmeldebestätigung. Mit schriftlicher Zustimmung des Veranstalters kann im Einzelfall eine davon abweichende Anmeldungsart festgelegt werden.

3. Rücktrittsrecht

Teilnehmer, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sind, sind berechtigt, von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag innerhalb einer Frist von sieben Werktagen zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses (Datum der Bestätigung der Anmeldung). Samstage zählen nicht als Werktage. Der Rücktritt hat schriftlich (per Brief/E-mail) an die Adresse des Veranstalters (DI Thomas W. Albrecht, Otto- Bondy-Platz 5/Top 0.01, A-1120 Wien; E-Mail: office@albrecht-consulting.eu) zu erfolgen. Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, wenn innerhalb der siebentägigen Rücktrittsfrist bereits die geforderte Dienstleistung zumindest teilweise in Anspruch genommen wurde.

4. Preis

4.1. Sämtliche Preise verstehen sich in EUR und inkludieren die gesetzliche Umsatzsteuer und sämtliche zur Verfügung gestellten Unterlagen. Reise-, Aufenthalts- und Verpflegungskosten sind vom Teilnehmer zusätzlich zur Seminargebühr selbst zu tragen.

4.2. Reise- und Aufenthaltskosten des Veranstalters werden bei Consulting-Projekten gesondert in Rechnung gestellt.

5. Zahlungsbedingungen

5.1. Nach erfolgter Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Anmeldebestätigung. Bei öffentlichen Veranstaltungen hat die Zahlung ausschließlich im Zuge der Anmeldung auf der Homepage des Veranstalters (Konferenzplaner) mittels Vorauskasse (Kreditkarte oder Paypal) zu erfolgen. Bei Consulting-Projekten gelten die im Angebot angeführten Zahlungsfälligkeiten. Bei öffentlichen Veranstaltungen wird eine Teilnahme bzw. Einlass nur gewährt, wenn bei Veranstaltungsbeginn die Teilnahmegebühr auf dem Konto des Veranstalters gutgeschrieben ist oder bar beglichen wird.

5.2. Sollte die Teilnahmegebühr oder eine Stornogebühr nicht bei Fälligkeit bzw. Abgabe der Rücktrittserklärung entrichtet sein, fallen Verzugszinsen in Höhe von 12% Zinsen per anno an. Zusätzlich hat der Teilnehmer in diesem Fall auch die anfallenden Mahnspesen (EUR 10,- zzgl. 20% USt., sohin EUR 12,- pro Mahnung), Inkassokosten und Kosten rechtsfreundlicher Vertretung des Veranstalters zu zahlen.

6. Stornierung

6.1. Nimmt der Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung – egal aus welchem Grund - Abstand, so fallen nachstehende Stornogebühren an, die mit Erklärung der Abstandnahme zur Zahlung fällig werden:

Die Stornierung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich (Brief/E-mail) erfolgt. Die Stornierung wird wirksam mit dem Tag des Einlangens beim Veranstalter. Nach diesem Tag richten sich die oben angeführten Fristen. Eine Verrechnung von Stornogebühren entfällt, wenn der Teilnehmer bei Abgabe seiner Stornierungserklärung einen Ersatzteilnehmer namhaft macht, der sämtliche Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und in sämtliche Rechte und Pflichten des Stornierers eintritt. Eine Umbuchung auf eine andere Veranstaltung ist nur mit Zustimmung des Veranstalters zulässig.

6.2. Im Falle einer Umbuchung oder der Vertragsübernahme durch einen Ersatzteilnehmer wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 25,-- zzgl. 20% USt., sohin EUR 30,- fällig. Eine Verpflichtung zur Bezahlung einer solchen Bearbeitungsgebühr entfällt, wenn die Umbuchung aus Gründen erfolgt, die der Veranstalter zu vertreten hat.

6.3. Bei vorzeitigem Abbruch einer Veranstaltung durch den Teilnehmer wird die Teilnahmegebühr zur Gänze einbehalten. In diesen Fällen ist der gesamte Seminarbeitrag zu zahlen.

7. Absage der Veranstaltung

7.1. Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten und die Veranstaltung abzusagen. Als wichtiger Grund gilt beispielsweise, dass die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder der/ die für den Kurs vorgesehene Vortragende nicht zur Verfügung steht. Im Falle der Absage erhält der Teilnehmer nach seiner Wahl den Teilnahmebetrag refundiert oder eine mit einem Jahr befristete Gutschrift für eine andere Veranstaltung des Veranstalters, welcher nach Ablauf des Jahres ersatzlos verfällt. Darüber hinaus stehen dem Teilnehmer keine wie immer gearteten Ansprüche gegen den Veranstalter zu, es sei denn, die Absage erfolgte aus grobem Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) im Verantwortungsbereich des Veranstalters.

7.2. Der Veranstalter ist berechtigt, den Veranstaltungsort, den Veranstaltungstermin bzw. – zeitraum und die Vortragenden zu ändern. Der Veranstalter hat die Änderung dem Teilnehmer ehest möglich anzuzeigen. Der Teilnehmer ist berechtigt, binnen 7 Werktagen (ohne Samstag) ab dieser Verständigung schriftlich zurückzutreten, wenn der neue Veranstaltungsort vom bisherigen mehr als 50 km entfernt ist, die Veranstaltung um mehr als 30 Tage verschoben wird oder der neue Vortragende nicht dieselben fachlichen Qualifikationen hat wie der ursprünglich vorgesehene Vortragende. Ist eine dieser Voraussetzungen gegeben, steht dem Teilnehmer ein kostenloses Rücktrittsrecht zu und der Teilnehmer erhält seine Teilnahmegebühr refundiert. Sollte binnen 7 Tagen keine schriftliche Rücktrittserklärung beim Veranstalter einlangen, gilt die Programmänderung als vom Teilnehmer genehmigt und ist neuer Vertragsinhalt. In allen anderen Fällen der Programmänderung steht weder ein Rücktrittsrecht zu noch das Recht auf einen Preisnachlass. Der Veranstalter ist nicht haftbar, wenn ein Teilnehmer nicht rechtzeitig informiert werden kann.

8. Haftungsausschluss

Der Veranstalter haftet generell nicht für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen bei Personenschäden. Keine Haftung erfolgt für den Ersatz von Folgeschäden und reinen Vermögensschäden, entgangenen Gewinn und für Schäden aus Ansprüchen Dritter. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden an zur Veranstaltung mitgebrachten Gegenständen oder für deren Verlust. Der Veranstalter haftet nicht für einen bestimmten Erfolg oder gesteigerten Umsatz in Folge der Veranstaltung. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die dem Teilnehmer durch Dritte zugefügt werden.

9. Urheberrecht und Datenschutz

9.1. Sämtliche vom Veranstalter an die Teilnehmer ausgehändigten oder zur Verfügung gestellten Unterlagen genießen urheberrechtlichen Schutz des Veranstalters und dürfen ohne dessen schriftliche Genehmigung nicht veröffentlicht, vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden. Das Aufzeichnen der Veranstaltung (z.B. mit Video- oder Audiogeräten) ist verboten.

9.2. Der Veranstalter speichert die personenbezogenen Daten der Teilnehmer in einer elektronisch geführten Adresskartei. Die Daten werden ausschließlich für Zwecke der Kundenbetreuung, Kundeninformation und Buchhaltung verwendet. Der Teilnehmer stimmt mit Vertragsschluss der Erfassung und Verarbeitung seiner Daten zu diesen Zwecken zu, sofern er sich nicht ausdrücklich dagegen ausspricht. Der Teilnehmer stimmt mit Vertragsschluss auch zu, dass die Kontaktdaten anderer Teilnehmer sämtlichen Teilnehmern derselben öffentlichen Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden können.

9.3. Der Teilnehmer stimmt zu, dass der Veranstalter Bild- und Tonaufnahmen von der Veranstaltung und dem Teilnehmer macht und aufzeichnet und diese Aufnahmen für Werbezwecke veröffentlicht.

9.4. Soweit Unternehmen oder Unternehmer Veranstaltungen buchen oder besuchen, erklären diese mit Vertragsschluss ihre Einwilligung, dass der Veranstalter sie in seine Referenzliste für diese oder gleichartige Veranstaltungen aufnimmt und diese Referenzliste zur Bewerbung dieser oder gleichartiger Veranstaltungen veröffentlicht.

10. Ausschluss

Der Veranstalter hat das Recht, Teilnehmer, die eine Veranstaltung willkürlich stören und dadurch ihren Verlauf beeinträchtigen, von dieser und künftigen Veranstaltungen auszuschließen. In diesem Fall sind die Kosten der gesamten Veranstaltung zu zahlen.

11. Stipendien, Nachlässe

Der Veranstalter vergibt in Einzelfällen Stipendien und räumt Preisnachlässe ein. Auf den Erhalt einer solchen Begünstigung besteht kein Rechtsanspruch, auch dann nicht, wenn ein Teilnehmer wiederholt in den Genuss einer solchen Begünstigung kommt. Preisnachlässe und Stipendien sind nur für jene Veranstaltung gültig, für welche sie ausdrücklich vergeben werden. Bei einem Rücktritt des Teilnehmers verfällt das Stipendium. Der begünstigte Teilnehmer ist berechtigt, die Begünstigung nach schriftlicher Zustimmung durch den Veranstalter an einen Dritten weiterzugeben, sofern dieser Dritte die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Veranstalters, soweit dem nicht die zwingende Bestimmung des § 14 KSchG entgegen steht. Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss allfälliger Verweisungsnormen. Die Vertragssprache ist Deutsch.

13. Schlussbestimmungen

Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Wirksame, die der unwirksamen Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.